Zinnfiguren - Zinnbilder - Zinnminiaturen

Zinnfiguren "Made in Germany"

Filigrane Zinnfiguren werden im bayerischen Familienbetrieb Kühn seit vielen Jahren in traditioneller Handarbeit hergestellt.

Gerne zeigen wir Ihnen hier, was man alles aus dem schönen, hochwertigen Material Zinn machen kann:

  • 3D-Zinnminiatur Biergarten blau-weiss
  • Zinn-Anstecker Herz Edelweiss
  • Zinn-Magnet Brotzeit
  • Zinnbild Apotheke
  • Zinnbild Blumenkorb
  • 3D-Zinnminiatur Kuckucksuhr
  • Zinnbild Herz mit Rauten rot
  • Zinnfigur Christbaum mit Puppe
  • Zinnfigur Engel mit kleinen Engeln
  • Zinnfigur Filigranbehang Weihnachtsmann
  • Zinnfigur Glühweinstand
  • Zinnfigur Herz Ich mag Dich
  • Zinnbild Viktualienmarkt
  • Zinnfigur Hexenhaus
  • Zinnfigur Jahresengel 2020 - Corona Sonderedition
  • Zinnfigur Kranz mit Spielzeugen
  • Zinnfigur Krippe gross
  • Zinnfigur Lokomotive mit Weihnachtsmann
  • Zinnfigur Märchen Bremer Stadtmusikanten
  • Zinnfigur Rentier
  • Zinnfigur Stille Nacht
  • Zinnfigur Vier Musikanten
  • Zinnfigur Weihnachtsmann im Auto
  • Zinnfigur Weihnachtspyramide 6 weisse Steine
  • Zinnminiatur zum Stellen Christbaum

Übersicht Kühn-Zinnfiguren

  • Zinnfiguren

    ...und vielfältigen Varianten finden Sie in unserem Zinnfiguren-Sortiment. Nahezu alles, was man aus dem hochwertigen Werkstoff Zinn fertigen kann, ist in unserer bayerischen Manufaktur in den letz...

  • Zinn-Infos

    Hier finden Sie interessante Informationen rund um die Zinnfigur, über die historische Entwicklung der Zinnfigur, die Entstehungsgeschichte der Kühn-Zinnfiguren und den heutigen Stand. Sie werden ü...

  • Katalog

    Alle Artikel sind in unserem Online-Katalog für Sie abgebildet. Viele davon sind auf Anregungen unserer Kunden entstanden. Wenn Ihnen trotz der großen Auswahl noch Motive einfallen, die eine Serie...

  • Kontakt

    Ihr Team von Kühn-Zinnfiguren steht Ihnen jederzeit gerne für Ihre Fragen und Anregungen zur Verfügung.

  • Showroom

    Besuchen Sie die "Kleine Welt aus Zinn" in unserem neuen Showroom in Königsbrunn, in unserem Online-Katalog oder in unserem Online-Shop.

  • Fachhändler

    Als Fachhandels-Partner können Sie direkt in unserem Online-Shop bestellen (Neukunden nach Registrierung und Freischaltung).

  • Archiv

    Hier zeigen wir Ihnen, was man für schöne Dinge aus Zinn machen kann. Der Fantasie sind nahezu keine Grenzen gesetzt. Im Kühn-Zinnfiguren-Archiv finden zeigen wir Ihnen, welche Artikel es in den ve...

Katalog Zinnfiguren

Katalog Kühn-Zinnfiguren
Katalog Kühn-Zinnfiguren zum Sammeln, Schmücken, Schenken

Unseren Katalog "Rund um die Zinnfigur" gibt es hier im Download-Bereich oder wir senden Ihnen ein Exemplar gerne per Post zu.

Als Zinnfiguren-Fachhändler erhalten Sie Zugang zu unserem exklusiven Händler-Shop. Dort können Sie alle Zinnartikel rund um die Uhr online bestellen - neben vielen anderen pfiffigen Produkten aus der Kühn Kollektion.

Alle Zinnmotive der aktuellen Kollektion sind hier im Online-Katalog abgebildet.

Wichtige Informationen über Kühn Zinnfiguren

Seit Beginn der Zinnfiguren-Produktion wird von der Firma Kühn Kollektion GmbH & Co KG ausschließlich eine Zinnlegierung nach DIN EN 611-1 ohne Bleizusatz verwendet, wie sie auch für Lebensmittelgefäße zugelassen ist. Wettbewerber bieten oftmals sogenannte "Zinnfiguren" an, die aus Blei- oder Lötzinn-Legierungen mit bis zu 50% und mehr Bleianteil bestehen.

Warum ist Blei gefährlich?

Das Schwermetall Blei belastet Mensch und Natur. Viele Bleiverbindungen gelten als giftig (fruchtschädigend) und müssen entsprechend gekennzeichnet sein. Blei ist laut Richtlinie 67/548/EWG als gefährlicheingestuft. Richtlinie 91/155/EWG, aktualisiert in 2001/58/EG, schreibt in Artikel 1 Abs. 1 a vor: "Die für das Inverkehrbringen eines chemischen Stoffes oder einer Zubereitung verantwortliche Person, sei es der Hersteller, Einführer oder Händler, hat dem Abnehmer, das heißt dem berufsmäßigen Verwender, die in Artikel 3 und dem Anhang zu dieser Richtlinie genannten Informationen auf einem Sicherheitsdatenblattzu liefern, wenn der Stoff oder die Zubereitung im Sinne der Richtlinie 67/548/EWG bzw. der Richtlinie 1999/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates als gefährlicheingestuft ist."

Blei wurde daher bereits aus vielem verbannt:

  • bleifreies Benzin an Tankstellen
  • keine Verwendung von bleihaltigen Trinkwasserrohren
  • Batterien und Akkus: Kennzeichnungs- und Hinweispflichten ab 0,004 Masseprozent Blei (§§17,18 BattG)
  • seit 01.07.2006 ist EU-weit in Elektrogeräten bleihaltiges Lötzinn verboten (RoHS-Richtlinie)
  • Farben und Lacke mit einem Gesamtbleianteil von mehr als 0,15% müssen mit dem Warnhinweis „Enthält Blei. Nicht für den Anstrich von Gegenständen verwenden, die von Kindern gekaut oder gelutscht werden können.“ versehen sein (Richtlinie 1999/45/EG - fortgesetzt in der Europäischen Chemikalienverordnung REACH).
  • Verbot des Vertriebs von Bleigieß-Sets für Silvester seit April 2018 auf Grundlage der neu gefassten EU-Chemikalienverordnung mit einem Grenzwert von 0,3 % Blei.

Weitere Verbote, Beschränkungen und Kennzeichnungspflichten ergeben sich aus dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW/AbfG). Blei soll nicht in Oberflächenwasser oder die Kanalisation gelangen.

Auch Zinnfiguren können in Kinderhände oder über den Hausmüll in die Umwelt gelangen. Firmen, die Blei zulegieren, erzielen auf Kosten von Mitarbeitern, Kunden, Wettbewerb und Umwelt wesentliche Kostenvorteile. Denn Blei ist einfacher zu verarbeiten, stabiler und vor allem erheblich (derzeit über 90%!) billiger als Zinn. Warnhinweise oder korrekte Angaben über die Bestandteile unterbleiben aus Profitstreben dabei i. d. R. völlig. Aus gleichem Grund werden Mitarbeiter und Heimarbeiter nicht über die Gefahren informiert.

Arbeitsschutz bei Herstellern und Vertreibern

Die TRGS505 (Technische Regeln für Gefahrstoffe), herausgegeben vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) in Verbindung mit der Gefahrstoff-Verordnung (GefStoffV), gibt klare Verhaltensregeln für den Umgang mit Blei (Unterweisung der Mitarbeiter, Schutz- & Reinigungsmaßnahmen, Vorsorgeuntersuchungen, Nahrungsaufnahme etc.) vor. Wichtig in diesem Zusammenhang ist der Punkt 3 Abs. 5:

"Bei Tätigkeiten mit bleihaltigen Gefahrenstoffen ist zu beachten, dass nur ein Teil der Bleibelastung des Beschäftigten durch Einatmen von Bleistäuben und Bleirauchen (Inhalation) verursacht wird. Ein erheblicher Teil wird durch den Verdauungstrakt aufgenommen (orale Aufnahme z. B. durch Hand-Mund-Kontakt). Die Ermittlung der Blutbleibelastung ist daher auch bei geringen Bleikonzentrationen in der Luft am Arbeitsplatz von entscheidender Bedeutung."

Ferner in Punkt 2 Abs. 3: "Bleihaltige Gefahrenstoffe dürfen nicht zur Verwendung in Heimarbeit überlassen werden."

Die Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz untersagt die Beschäftigung gebährfähigerArbeitnehmerinnen für den Umgang mit Gefahrstoffen, die Blei enthalten (§ 5 Satz 1 Abs. 5 MuSchArbV). Die vorsätzliche oder fahrlässige Gefährdung kann als Straftat und Ordnungswidrigkeit geahndet werden (§ 6 MuSchArbV).

Was ist wirklich eine Zinnfigur?

Die Definition des Begriffs "Zinnfigur" ergibt sich aus der Richtlinie RAL RG-683. Diese wurde mit dem Ziel eines lauteren Wettbewerbs und zum Nutzen des Verbrauchers vom unabhängigen Deutschen Institut zur Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. erstellt.

Neben Institutionen wie dem Deutschen Handwerkskammertag, dem Zentralverband des Deutschen Handwerks, dem Bundesverband Metall, der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, dem Bundesinnungsverband der Graveure u. a. haben auch bedeutende Branchenverbände der RAL-RG 683 als Unterzeichner zugestimmt. Darunter die Landesinnung des Zinngießer-Handwerks für Bayern und Baden-Württemberg, bzw. dessen Rechtsnachfolger, der Bundesverband des deutschen Zinngießerhandwerks e. V.

Gemäß RAL-RG 683 (Stand: Mai 2010) dürfen Figuren mit einem Gewichtsanteil von mindestens 90% Zinn als "Zinnfiguren" bezeichnet werden. Figuren unter 90% Zinnanteil dürfen nicht als "Zinnfiguren", sondern lediglich als "aus Zinnlegierung" bezeichnet werden. Der Begriff "Zinnfigur" garantiert dem Käufer und Sammler damit sowohl einen hohen Qualitätsstandard als auch die Unbedenklichkeit des verwendeten Materials.

Zinn für Lebensmittelgefäße

Als weiterer Standard hat sich die Norm DIN EN 611-1 etabliert, die die Zusammensetzung von Zinnlegierungen für die Verwendung als Lebensmittelgefäße regelt. Auch hier wird ein hoher Zinnanteil und niedrige Grenzwerte für giftige Schadstoffe vorgeschrieben.

Die Anbieter von "Zinnfiguren"

Leider halten sich nicht alle Anbieter - auch in der heutigen Zeit - an diese klaren Qualitätsmaßstäbe. So mussten wir in einigen Fällen feststellen, dass selbst Figuren mit einem Anteil von 30, 40 oder gar über 50% giftigen Bleis als "Zinnfiguren" angeboten wurden. Als Argumente für diese Vorgehensweise werden unterschiedlichste Gründe angeführt: künstlerische Aspekte, es gäbe keine technisch einwandfreien Produktionsverfahren oder geeignete Legierungen, den Kunden wäre die Zusammensetzung egal, dieses Verfahren würde traditionell seit hunderten von Jahren verwendet u.s.w.

Der wichtigste Aspekt dürfte jedoch sein: Blei lässt sich einfach verarbeiten und ist deutlich billiger (ca. 90%) als das wertvolle Zinn. Meist bleibt die Zusammensetzung einer minderwertigen Zinnlegierung unentdeckt, da sie mit bloßem Auge nicht zu erkennen ist. Erst durch aufwändige, spezialisierte und nicht ganz billige Analyseverfahren kommt man dem wahren Charakter einer Zinnfigur auf die Spur - selbst wenn es sich eigentlich um eine Bleifigur handelt.

Wer derartige Figuren ohne Kennzeichnung feilbietet, gefährdet nicht nur seine Kunden, Mitarbeiter und die Umwelt, sondern verstößt zudem gegen das Gesetz (UWG). Aus diesem Grund waren wir - als verantwortungsvoller Hersteller von echten Zinnfiguren - in der Vergangenheit bereits mehrfach gezwungen, rechtliche Schritte gegen Mitbewerber einzuleiten. Die Gerichte waren dabei stets auf unserer Seite. Mit Urteil vom 22.02.2002 hat beispielsweise das Landgericht Ansbach einen Wettbewerber (gegen Androhung von Ordnungsgeld i.H.v. 250.000 € oder ersatzweiser Ordnungshaft bis sechs Monate) u. a. dazu verurteilt, es künftig im geschäftlichen Verkehr zum Zwecke des Wettbewerbs zu unterlassen, mit Bezug auf die streitgegenständlichen Figuren (mit einem Zinnanteil von unter 90%) zu werben mit "Zinnfiguren" und/oder "Zinn" (AZ HKO 520/00).

In einem weiteren Verfahren 2010 folgte auch das Landgericht Augsburg - bereits ohne mündliche Verhandlung - dieser Auffassung und untersagte einem Hersteller per einstweiliger Verfügung das Bewerben seiner Figuren (nach eigenen Angaben mit einem Bleianteil von ca. 39%) als "Zinnfiguren", "Zinngeräte", "Zinnsoldaten", "Zinnartikel", "Zinnerzeugnisse", "Zinngegenstände", "Zinnteil", "Zinnware" oder Ähnliches, "als Zinn", "aus Zinn" sowie in Wortverbindungen mit "Zinn" und den Erzeugnis-, Eigen-, Firmen-, Fantasie- und geographischen Namen.

Im späteren Widerspruchsverfahren, das von der Gegenseite angestrengt wurde, bestätigte der zuständige Richter nochmals diese Rechtsauffassung und signalisierte unmissverständlich die Abweisung des Widerspruchs. Gleichzeitig bemängelte er das Verschweigen des toxischen Bestandteils Blei in Produkten, die für den Endverbraucher bestimmt sind.

Daraufhin gelang es uns, eine vergleichsweise Einigung zu vereinbaren und den Kollegen dazu zu bewegen, künftig die tatsächlichen Zusammensetzung (inklusive Bleianteil) seiner Erzeugnisse in Katalogen, im Ladenlokal und im Internet offenzulegen (AZ 1 HK O 4483/10). Somit ist ein fairer Wettbewerb hergestellt, Kunden können sich wahrheitsgemäß informieren und ggfs. verantwortungsbewusst mit den gekauften Figuren umgehen.

Spielzeugrichtlinie (Stand 20.07.2011)

Am 20.07.2011 trat die geänderte Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG in Kraft. Demnach ist Spielzeug als jedes Produkt definiert, das "ausschließlich oder nicht ausschließlich" zum Spielen gedacht ist. Kinder unter 14 Jahren werden ausdrücklich als schutzwürdig genannt (Blei ist jedoch auch für Erwachsene giftig). Zinnsoldaten waren und sind ein beliebtes Spielzeug, insbesondere bei männlichen Kindern und Jugendlichen. Früher dienten sie zur Vorbereitung auf eine militärische Laufbahn. Mädchen spielten mit Einrichtungsgegenständen aus Zinn für ihre Puppenstuben.

Figuren, die als Sammlerstücke angeboten werden und Blei enthalten, fallen ggfs. in den Ausnahmebereich der Spielzeugrichtlinie Anhang I Nr. 2: "Produkte für Sammler, sofern auf dem Produkt oder seiner Verpackung ein sichtbarer und leserlicher Hinweis angebracht ist, wonach das Produkt für Sammler, die mindestens 14 Jahre alt sind, bestimmt ist."

Produktsicherheitsgesetz (Stand 01.12.2011)

Ein Produkt darf nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Unter anderem sind zu berücksichtigen: Zusammensetzung, Gebrauchsdauer, Beseitigung, Einwirkung auf andere Produkte, Kennzeichnung, Warnhinweise und Angaben zu besonders gefährdeten Personengruppen. Sind bestimmte Regeln zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit zu beachten, ist bei der Bereitstellung auf dem Markt eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache mitzuliefern (§3 ProdSG).

Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Für neue Erkenntnisse und weitergehende Informationen sind wir stets dankbar und arbeiten diese gerne mit ein.

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